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   VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10   

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https://dejure.org/2012,33586
VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10 (https://dejure.org/2012,33586)
VG Leipzig, Entscheidung vom 17.07.2012 - 6 K 654/10 (https://dejure.org/2012,33586)
VG Leipzig, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 6 K 654/10 (https://dejure.org/2012,33586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verbandssatzung eines Zweckverbands; Ermittlung der Kosten der Straßenentwässerungsinvestitionsumlage nach dem Verursacherprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10
    Sie haben keinen Entgeltcharakter, sondern werden - ähnlich wie Steuern - zu grundsätzlich freier Verfügbarkeit erhoben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.1991 - 2 BvL 24/84 - VG Dresden, Beschl. v. 15.9.1999 - 7 K 1411/99 -, beide zit. nach [...]; Bell, Die Mitfanzierung der Straßenoberflächenentwässerung im Freistaat Sachsen, in KStZ 2012, S. 142 ff, 146 ff).
  • OVG Sachsen, 05.11.2003 - 5 B 310/03

    Einwohnergleichwerte, Einwohnerzahl, mehrfaches Stimmrecht,

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10
    Die Gemeinderäte der Verbandsmitglieder müssen bei der Beschlussfassung über die Verbandssatzung Klarheit über die auf sie zukommenden finanziellen Belastungen haben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 5.11.2003 - 5 B 310/03 - zit. nach [...]).
  • VG Dresden, 15.09.1999 - 7 K 1411/99
    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10
    Sie haben keinen Entgeltcharakter, sondern werden - ähnlich wie Steuern - zu grundsätzlich freier Verfügbarkeit erhoben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.1991 - 2 BvL 24/84 - VG Dresden, Beschl. v. 15.9.1999 - 7 K 1411/99 -, beide zit. nach [...]; Bell, Die Mitfanzierung der Straßenoberflächenentwässerung im Freistaat Sachsen, in KStZ 2012, S. 142 ff, 146 ff).
  • OVG Sachsen, 30.08.2013 - 5 A 357/13

    Bestand sicherheitsneugegründeter Zweckverbände und Wirksamkeit ihrer Rechtsakte

    Ausfertigung Az.: 5 A 357/13 6 K 654/10.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 17. Juli 2012 - 6 K 654/10 - geändert.

    7 Der dagegen - vor allem wegen Unbestimmtheit des § 13 Abs. 1 Satz 1 BeitrS - erhobenen Klage vom 30. Juli 2010 hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Juli 2012 - 6 K 654/10 - stattgegeben und den Bescheid vom 10. November 2009 i. d. F. des Änderungsbescheides vom 15. Dezember 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juni 2010 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 17. Juli 2012 - 6 K 654/10 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    15 Dem Senat liegen zudem die Verwaltungsakten des Beklagten (1 Heftung) und dessen Lagebericht und Jahresabschluss vom 27. April 2011 für das Wirtschaftsjahr 2010 (1 Heftung) nebst des von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dazu erstellten Prüfberichts vom 11. Mai 2011 (1 Heftung) sowie die Akten des Verwaltungsgerichts (6 K 654/10), des Berufungszulassungs- (5 A 679/12) und des Berufungsverfahrens (5 A 357/13) vor, auf deren Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.

  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13

    Anschlussgebühr, Niederschlagswassergebühr, Abgabenbescheid, Bestimmtheit,

    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, [...] Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 2012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).
  • OVG Sachsen, 26.08.2015 - 5 A 786/13

    Sicherheitsneugründung; Umlageregelung ; Äquivalenzprinzip; Kostenerstattung;

    Daraus folgt aber nicht gleichsam im Umkehrschluss, dass der Gesetzgeber das Äquivalenzprinzip als Umlagemaßstab nicht vorsehen darf (vgl. Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 20012 - 6 K 654/10 - , LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 795/13

    Widmung; öffentliche Einrichtung; Benutzung; Nutzung; Anschluss- und

    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 20012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 772/13

    Benutzung; Anschluss- und Benutzungszwang; Wasserrechtliche Genehmigung nach

    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 20012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).29 Bei der Festlegung des näheren Maßstabs für die Umlage hat der Satzungsgeber innerhalb des von § 60 Abs. 1 SächsKomZG gesetzten Rahmens ein normatives Ermessen, das von den Gerichten nur eingeschränkt darauf zu überprüfen ist, ob seine Grenzen durch eine willkürliche oder unverhältnismäßige Regelung überschritten wurden.
  • OVG Sachsen, 03.09.2015 - 5 A 774/13

    Niederschlagswassergebühr; Verbandssatzung; Umlage für die

    Vielmehr bietet ein solcher Maßstab Gewähr dafür, dass die Kosten verhältnismäßig auf die einzelnen Gemeinden umgelegt werden und eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden nicht offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 1987 - 7 B 64.87 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2015 a. a. O. Rn. 26; Richter, Anm. zu VG Leipzig, Urt. v. 17. Juli 2012 - 6 K 654/10 -, LKV 2012, 477, 479; Blazek, Kosten der Straßenentwässerung und deren Umlage - Stolperfalle für Abwasserzweckverbände?, SLK 2013, 43, 44 f.).
  • VG Leipzig, 12.06.2013 - 6 K 7/11

    Abflusswirksame Grundstücksfläche als Maßstab für die Kostenverteilung bei der

    Dies stellt ein Hindernis für eine Gebühren- oder Beitragserhebung dar (siehe VG Leipzig, Urt. v. 22.1.2013 - 6 K 4/11 - Fall VV Grimma-Geithain - VG Leipzig, Urt. v. 16.4.2013 - 6 K 485/10 - Fall AZV "Oberes Döllnitztal" - VG Leipzig, Urt. v. 19.12.2012 - 6 K 456/10 - Fall AZV Wyhratal - VG Leipzig, Urt. v. 19.10.2012 - 6 K 357/09 - Fall ZV Beilrode-Arzberg - VG Leipzig, Urt. v. 17.7.2013 - 6 K 654/10 - [...] - Fall AZV Delitzsch).
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